Wenn Sie die Wühlmaus in Ihrem Garten entdeckt haben, möchten Sie diese wahrscheinlich so schnell wie möglich wieder vertreiben. Vielleicht haben Sie aber mitbekommen, dass der Maulwurf unter Naturschutz steht und Sie mit heftigen Strafen rechnen können, falls Sie diesen bekämpfen.

Wie sieht dies aber bei der Wühlmaus aus und welche Bekämpfungsmethoden dürfen Sie anwenden. Benötigen Sie unter Umständen noch besondere Voraussetzungen um die Wühlmaus aus Ihrem Garten zu vertreiben?

Der Status der Wühlmaus

Die Voraussetzungen bei der Wühlmaus sind anderer, als bei dem Maulwurf. Der Maulwurf ist vom Aussterben bedroht und sein Bestand geht kontinuierlich zurück. Er ist immer seltener in Deutschland zu finden und daher wurde die Entscheidung getroffen, dass dieser unter Naturschutz gestellt wird.

Daraus ergeben sich die Folgen, dass der Maulwurf nicht gejagt oder vertrieben werden darf. Zumindest sind für diese Maßnahmen hohe rechtliche Hürden zu überwinden und es muss eine Genehmigung eingeholt werden.

Der Maulwurf tritt zudem nicht als Schädling in Erscheinung. Bis auf die Hügel, welche eine optische Beeinträchtigung darstellen, ist der Maulwurf nämlich äußerst wichtig für den Boden und die Umwelt. Er frisst Schädlinge, die zu einer Bedrohung für die Pflanzen im Garten werden könnten. Damit leistet er einen großen Beitrag für die Gesundheit des Gartens.

Bei der Wühlmaus sind die Voraussetzungen gänzlich anders. Sie ist weder vom Aussterben bedroht, noch tritt diese als Nützling in Erscheinung. Dringt sie in den Garten ein, ist sie für große Schäden am Gemüse und den vorherrschenden Pflanzen verantwortlich.

Schnecke im Garten
Die Wühlmaus ignoriert Schädlinge, wie die Schnecke, im Garten und nagt lieber an den Nutzpflanzen.

Sie nagt die Wurzeln von Bäumen und dem Gemüse an. Diese können die Nährstoffe nicht mehr in ausreichender Menge aufnehmen und verenden mit der Zeit. Die Ernährung der Wühlmaus ist fast ausschließlich vegetarisch. Nur in Extremfällen frisst diese Schädlinge, die sich Boden des Gartens befinden.

Da der Bestand der Wühlmaus nicht bedroht ist und sie nur als Schädling auftritt, steht sie nicht unter Naturschutz. Sie darf damit im Garten bekämpft und vertrieben werden.

Die Folgen des fehlenden Naturschutzes für die Wühlmaus

Die Wühlmaus steht nicht unter Naturschutz. Daraus ergibt sich aber nicht, dass sie mit dem Tier praktisch umgehen können, wie sie möchten. Die Rechte des Tierschutzgesetzes gelten auch für die Wühlmaus.

Daher findet der Paragraf 4 des Tierschutzgesetzes Anwendung. In diesem ist beschrieben, dass ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden darf.

Weiters gilt für die Wühlmaus

Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen.

Es ist also zulässig, die Wühlmaus zu töten, da diese nicht unter Naturschutz steht. Dennoch sollte bei der Tötung darauf geachtet werden, dass diese möglichst schmerzfrei abläuft.

Daher ist der Einsatz eigener Wühlmausfallen, die noch nicht in der Praxis erprobt wurden, nicht zu empfehlen. Die Wühlmaus könnte in dieser Falle zwar schwer verletzt, aber nicht getötet werden. Sie müsste dann zusätzliche Qualen erleiden, die vermieden werden könnten.

Wenn Sie die Wühlmaus im Rahmen der Schädlingsbekämpfung vertreiben oder töten möchten, benötigen Sie dafür keine besonderen Nachweise. Die Fallen können von Jedermann aufgestellt werden. Allerdings sollten diese in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.

Was Sie bei der Bekämpfung beachten müssen

Die Wühlmaus dürfen Sie also ohne Einschränkung und unter Einhaltung der tierrechtlichen Bestimmungen vertreiben oder töten. Bevor Sie zur Tat schreiten, sollten Sie dennoch vorbereitende Maßnahmen treffen. Vor dem Aussetzen der Fallen, sollten Sie sicherstellen, dass es sich um eine Wühlmaus handelt und nicht um einen Maulwurf.

Dies können Sie mit der Verwühlprobe überprüfen. Bei dieser legen Sie einen Teil des Ganges frei und warten, wie lange es dauert, bis dieser wieder geschlossen wird. Da die Wühlmaus nicht sehr tief gräbt, können Sie den Gang schon nahe an der Oberfläche finden und die Arbeit hält sich in Grenzen.

Haben Sie festgestellt, dass es sich um eine Wühlmaus handelt, dürfen Sie die zulässigen Bekämpfungsmethoden verwenden.

Wie kann die Wühlmaus bekämpft werden

Das Bekämpfen der Wühlmaus kann auf sehr vielfältiger Weise erfolgen. Als sehr erfolgreich hat sich das Auslegen von Wühlmausgift erwiesen. Dieses wird in die Gänge der Wühlmaus gelegt und nach der Aufnahme stirbt diese schon nach kurzer Zeit. Der Vorteil hierbei ist, dass die Anwendung sehr unkompliziert ist. Sie müssen nur sicherstellen, dass die Gänge nach dem Auslegen des Giftes wieder fest verschlossen sind. Andernfalls könnten andere Tiere das Gift aufnehmen und einen Schaden davontragen.

Möchten Sie die Wühlmaus nicht töten, können Sie diese mit einer Wühlmausfalle einfangen. Die Fallen sind sehr einfach einsetzbar und im Kampf gegen die Wühlmaus gleichermaßen effektiv. Mit einem Wühlmausköder wird das Tier in die Falle gelockt und aus dieser kann es nicht mehr entkommen. Danach wird die Wühlmaus weit entfernt vom eigenen Garten ausgesetzt.

Eine weitere Möglichkeit den eigenen Garten zu schützen besteht in dem Auslegen von Wühlmausdraht. Dieser ist so widerstandsfähig, dass er nicht von der Wühlmaus durchgebissen werden kann. Er kann entweder unter der Erde am Rande des Gartens ausgelegt werden, um ein Eindringen der Wühlmaus zu verhindern oder als Wühlmauskorb geflochten werden. Der Wühlmauskorb ist insbesondere für neu gepflanzte Obstbäume sehr nützlich. Dadurch werden die jungen Wurzeln geschützt und es wird verhindert, dass die Wühlmaus einen nachhaltigen Schaden anrichten kann.

Dies sind nur einige Beispiele, wie Sie die Wühlmaus aus dem Garten vertreiben können. Wichtig ist hierbei, dass dem Tier unnötige Qualen erspart bleiben.

Fazit

Die Wühlmaus ist weder vom Aussterben bedroht, noch erweist sie sich als nützlich für das ökologische Gleichgewicht im Garten. Schädlinge werden von der Wühlmaus ignoriert und stattdessen werden Gemüsepflanzen oder andere Wurzeln angefressen.

Innerhalb kürzester Zeit richtet sie einen großen Schaden im Garten an. Aufgrund dieser Eigenschaften fällt die Wühlmaus nicht unter dem Naturschutz. Für Privatpersonen ist das Vertreiben und Töten erlaubt.

Es muss lediglich sichergestellt werden, dass diese Maßnahmen in einem geordneten Rahmen ablaufen, welcher eine möglichst schmerzfreie Tötung vorsieht.